Ihr Weg zurück — was Sie erwartet

Wenn Sie länger krankgeschrieben sind, laufen in der Schweiz drei Dinge parallel: Ihre Begleitung zurück an die Arbeit, die Prüfung Ihres Taggelds und die Regeln rund um Ihre Stelle. Sie stehen in der Mitte. Hier sehen Sie, wer was tut — und wer was sieht.

Ihr Arztzeugnis — es ist die Grundlage in allen drei Spuren.
Spur 1

Begleitung: Care Management

freiwillig

  1. Krankmeldung. Sie melden sich krank; Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt ein Zeugnis aus.
  2. Kontakt. Bei längerer Abwesenheit meldet sich eine Fachperson der Versicherung. Sie erklärt ihre Rolle und fragt Sie um Ihr Einverständnis. Die Teilnahme ist freiwillig.
  3. Standortgespräch. Meist mit Ihrer vorgesetzten Person und HR, oft auch mit der Care Managerin oder dem Care Manager. Sie besprechen, wie und wann eine Rückkehr realistisch ist.
  4. Runder Tisch — wenn Sie zustimmen. Am Tisch sitzen in der Regel Sie, Ihre vorgesetzte Person, HR und die Care Managerin oder der Care Manager. Ärztinnen und Ärzte nehmen normalerweise nicht teil. Auf Ihren Wunsch können weitere Personen dazukommen — etwa Ihre behandelnde Ärztin oder jemand, der Sie vertritt. Über Informationen, die geteilt werden, entscheiden Sie.
  5. Schrittweise Rückkehr. Meist über ein Teilpensum, das Schritt für Schritt steigt — zum Beispiel 40 %, dann 60 %, dann 80 % — oder über einen Arbeitsversuch. Wie viel möglich ist, legt Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr Arzt fest — niemand sonst.
  6. Sie können jederzeit pausieren oder aussteigen.

Diese Spur begleitet Sie. Sie entscheidet nicht über Ihr Taggeld.

Spur 2

Prüfung: Ihr Taggeld

Leistungsprüfung der Versicherung

  1. Über Ihr Taggeld entscheidet die Leistungsabteilung der Versicherung — nicht das Care Management. Grundlage ist Ihr Arztzeugnis.
  2. Bei längerer Krankheit verlangt die Versicherung oft ein ausführlicheres Zeugnis oder bittet Sie zu einem beratenden Arzt. Dieser Arzt darf medizinische Details erhalten, gibt der Verwaltung aber nur die für den Entscheid nötigen Schlussfolgerungen weiter — nicht Ihre Krankengeschichte.
  3. Sie haben das Recht, dass heikle medizinische Informationen nur an diesen Arzt gehen.
  4. Sie haben Mitwirkungspflichten: Auskunft geben, Termine wahrnehmen, sich bei der IV anmelden, wenn die Versicherung das verlangt. Wer eine angeordnete Untersuchung nicht wahrnimmt, riskiert das Taggeld.
  5. Verlangt die Versicherung, dass Sie eine andere zumutbare Tätigkeit aufnehmen, muss sie Ihnen dafür Zeit lassen — in der Regel drei bis fünf Monate — bevor sie kürzen oder einstellen darf. Bei einer Kündigung läuft das Taggeld in der Regel bis zum Ende der Kündigungsfrist.

Bei Uneinigkeit gibt es hier keine Einsprache wie bei der IV — Beratung holen (siehe unten). Zahlen und Fristen stehen in Ihren AVB.

Spur 3

Ihre Stelle: der Arbeitgeber

Arbeitsrecht

  1. Während der gesetzlichen Sperrfrist darf Ihnen nicht gekündigt werden: im 1. Dienstjahr 30 Tage, im 2.–5. Jahr 90 Tage, ab dem 6. Jahr 180 Tage. Viele grössere Arbeitgeber gewähren vertraglich einen längeren Schutz — teils sechs Monate oder mehr. Fragen Sie nach, was in Ihrem Arbeitsvertrag, Personalreglement oder GAV gilt.
  2. Der Arbeitgeber erfährt nur, dass und wie lange Sie arbeitsunfähig sind — nie die Diagnose. Auch ein Betriebsarzt darf ihm nur die Arbeitsfähigkeit mitteilen.
  3. Der Arbeitgeber darf sich um Ihre Rückkehr kümmern: Gespräche, Anpassung des Arbeitsplatzes. Er darf Sie nicht gegen das Arztzeugnis zur Arbeit drängen.
  4. Bei einem Teilpensum oder Arbeitsversuch zahlt der Arbeitgeber den gearbeiteten Teil, die Versicherung den Rest. Ihr Vertrag ändert sich dadurch nicht automatisch.
  5. Leistungsbeurteilungen sind nur für den tatsächlich gearbeiteten Teil zulässig — nicht für Ihre Krankheit.

Nach der Sperrfrist ist eine Kündigung möglich; Ihr Taggeld läuft für die bestehende Krankheit in der Regel weiter — je nach AVB.

Wer sieht was?

Sie
entscheiden über Teilnahme und geteilte Informationen.
Behandelnde Ärztin / Arzt
beurteilt Ihre Arbeitsfähigkeit. Nur er oder sie.
Care Manager:in
koordiniert und unterstützt; entscheidet nicht über Diagnose oder Taggeld.
Beratender Arzt der Versicherung
sieht medizinische Details; gibt nur Schlussfolgerungen weiter.
Arbeitgeber
sieht Arbeitsfähigkeit und Dauer. Keine Diagnose.

Häufige Fragen

Muss ich beim Care Management mitmachen?

Nein. Die Teilnahme ist freiwillig; eine Absage allein hat keine Folgen für Ihr Taggeld.

Werde ich zu früh zur Rückkehr gedrängt?

Nein. Ihr Tempo richtet sich nach der Einschätzung Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihres Arztes; eine schrittweise Rückkehr können Sie pausieren oder abbrechen.

Erfährt mein Arbeitgeber meine Diagnose?

Nein. Er erfährt nur, dass und wie lange Sie arbeitsunfähig sind.

Verliere ich mein Taggeld, wenn ich etwas ablehne?

Das kommt darauf an, was Sie ablehnen — und der Unterschied ist wichtig.

Dynergia, das Care Management und der Runde Tisch sind freiwillige Unterstützung. Sie dürfen sie ablehnen, pausieren oder beenden, ohne dass Ihr Taggeld davon berührt wird. Die Teilnahme an Dynergia gehört nicht zu Ihren gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten — auch nicht zur sogenannten Schadenminderungspflicht. Eine Ablehnung verletzt keine Mitwirkungspflicht.

Daneben gibt es echte Pflichten aus Gesetz und Vertrag: wahrheitsgemäss Auskunft geben, Arztzeugnisse einreichen, eine angeordnete Untersuchung wahrnehmen, sich bei der IV anmelden, wenn die Versicherung das verlangt, und das Ihnen Zumutbare zu Ihrer Genesung beizutragen. Erfüllen Sie solche Pflichten ohne Grund nicht, kann das Taggeld gefährdet sein — in der Regel werden Sie vorher schriftlich gemahnt und erhalten eine Frist.

Kurz: Unterstützung dürfen Sie ablehnen. Pflichten sollten Sie erfüllen. Dynergia ist Unterstützung.

Werde ich überwacht?

Eine Observation ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen und bei begründetem Verdacht zulässig; sie ist nicht Teil des normalen Care Managements.

Wenn Ihre Versicherung mit Dynergia arbeitet, erhalten Sie Ihren Zugang von Ihrer Fallführung.

Unabhängige Beratung: Pro Mente Sana · Pro Infirmis · Ombudsstelle Krankenversicherung

Fristen, Beträge und Details richten sich nach Ihrem Vertrag (AVB) und Ihrem Versicherer — fragen Sie Ihre Ansprechperson.

Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Massgebend sind das anwendbare Recht und Ihre Verträge — insbesondere die Versicherungsbedingungen (AVB) und Ihr Arbeitsvertrag. Bei Fragen hilft Ihre Kontaktperson oder eine unabhängige Beratungsstelle (siehe oben).

Im Notfall 144 · Dargebotene Hand 143 · für Jugendliche 147

Ihre Daten werden nicht in Echtzeit ausgewertet. Die Auswertung erfolgt einmal pro Woche — zwischen einer Eingabe und ihrer Auswertung können bis zu acht Tage vergehen. Wenn es Ihnen akut schlecht geht, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, an die Dargebotene Hand (Tel. 143) oder im Notfall an 144.