Für Taggeldversicherer
Psychisch bedingte Arbeitsausfälle dauern in der Schweiz im Durchschnitt 218 Tage (SWICA/Workmed, 2022). Zwischen den Arztzeugnissen fehlt der Fallführung, was in jeder anderen teuren Prozesskette selbstverständlich wäre: eine fortlaufende Messgrösse.
Ausgangslage
Psychische Erkrankungen sind heute der häufigste Grund für eine neue IV-Rente: Ihr Anteil stieg zwischen 2000 und 2025 von 35,6 % auf 49,4 % — rund jede zweite Neurente (BSV, IV-Statistik 2025). Lange Krankentaggeldfälle sind die Strecke, die dorthin führt.
Zwischen den Konsultationen entsteht dabei heute keine Information über den funktionellen Verlauf — genau in der Zeit, in der sich entscheidet, ob ein Fall kurz bleibt oder chronifiziert. Wie eng ein Fall begleitet wird, hängt zudem stark von Kasse und Fallführung ab; manche Betroffene warten Monate auf eine Begleitung.
Das Problem in einem Satz
Gespräche, runde Tische, Arztberichte — aber keine fortlaufenden Funktionsdaten. Welcher Fall stabilisiert sich, welcher verschlechtert sich still: Diese Frage wird heute mit Erfahrung und Bauchgefühl beantwortet.
Wie die Daten laufen
Vier Schritte. Zwischen ihnen wechselt zweierlei die Hand: ein Code und eine Freigabe. Sonst nichts.
- 1Fallführung
Zugangscode
Die Fallführung übergibt einen Code — mehr nicht. Die Teilnahme ist freiwillig; eine Absage hat keine Folgen für den Anspruch.
Sieht danach keine Messung.
- 2Versicherte Person
Messung
Aufmerksamkeitstest, Tagesstruktur & Erholung, zwei kurze Tagesfragen. Verglichen wird ausschliesslich mit der eigenen Ausgangslage.
Rohdaten verlassen die Plattform nie.
- 3Versicherte Person entscheidet
Bericht & Freigabe
Sie sieht ihren Bericht zuerst und wählt, wer ihn ebenfalls erhält: behandelnde Ärztin oder Arzt, Care Management, beide oder niemand.
Jederzeit widerrufbar, ohne Begründung.
- 4Versicherer
Der Blick, den heute niemand hat
Ihr eigenes Portfolio, erstmals mit Verlaufsdaten: wo Fälle kippen, wo Begleitung ansetzt, wann Eingliederung trägt — aggregiert über alle Fälle, mit Unterdrückungsschwellen.
Keine Einzeldaten. Keine Rohdaten. Nichts an den Arbeitgeber.
Keine Auswertung in Echtzeit
Keine Auswertung in Echtzeit. Die versicherte Person erhält ihren Bericht wöchentlich; zwischen einem Messpunkt und seiner Auswertung vergehen bis zu acht Tage. Die Fallführung erhält den Verlauf verdichtet, nicht wöchentlich — bewusst. Dynergia ist kein Notfall- und kein Krisensystem.
Drei Grenzen
- Rohdaten bleiben auf der Plattform.
- Weitergabe nur nach Wahl der versicherten Person.
- Keine Verwendung für Leistungsentscheide: Anspruchsprüfung, Risikoprüfung und Weitergabe an Arbeitgeber sind vertraglich ausgeschlossen.
Die Rolle der Fallführung
Die Fallführung sieht den Verlauf verdichtet, nicht Woche für Woche. Sie erhält den Bericht nicht automatisch: die versicherte Person entscheidet, ob eine Kopie an die Fallführung geht, und kann diese Freigabe jederzeit einzeln widerrufen.
Für die Fallführung selbst: was der Verlauf im Arbeitsalltag ändert, und was die Fallführung nie erhält — Für die Fallführung
Einführung
Zur Einführung gehört ein strukturiertes Onboarding für die Fallführung: wie ein Verlauf gelesen wird, wo seine Grenzen liegen und an welcher Stelle die ärztliche Freigabe steht. Die Grenzen des Instruments werden dabei ebenso vermittelt wie seine Anwendung.
Was Versicherer nicht erhalten
- Keine individuellen Rohdaten. Der Versicherer erhält ausschliesslich den Wochenbericht, den die versicherte Person freigegeben hat.
- Die versicherte Person entscheidet selbst, wer ihren Bericht erhält — und kann diese Freigabe jederzeit einzeln widerrufen. Ohne ihre Einwilligung erhält der Versicherer nichts.
- Die Fallführung erhält den Verlauf in einem verdichteten Rhythmus, nicht wöchentlich — Einzelwochen werden nie zum Gegenstand einer Freigabeentscheidung.
- Nichts an den Arbeitgeber.
- Zweckbindung, vertraglich verankert: Falldaten dienen ausschliesslich der Fallbegleitung. Eine Verwendung für Leistungsentscheide, Prämien oder vertragliche Belange ist ausgeschlossen.
Diese Grenzen sind kein Zugeständnis, sondern Konstruktionsprinzip: Die Teilnahmebereitschaft der Versicherten — und damit der Nutzen für die Fallführung — hängt an genau dieser Vertrauensarchitektur.
Dynergia ist Entscheidungsunterstützung für die Fallführung, verankert in der Autorität der behandelnden Ärztin — es beurteilt keine Arbeitsfähigkeit und verordnet keine Behandlung.
Entwicklungsstand
Dynergia befindet sich in der Machbarkeitsphase. Wir bauen zuerst, was funktioniert, und belegen dann, was es leistet — in dieser Reihenfolge.
Für Fragen: info@dynergia.ch