Für Taggeldversicherer

Psychisch bedingte Arbeitsausfälle dauern in der Schweiz im Durchschnitt 218 Tage (SWICA/Workmed, 2022). Zwischen den Arztzeugnissen fehlt der Fallführung, was in jeder anderen teuren Prozesskette selbstverständlich wäre: eine fortlaufende Messgrösse.

Ausgangslage

Psychische Erkrankungen sind heute der häufigste Grund für eine neue IV-Rente: Ihr Anteil stieg zwischen 2000 und 2025 von 35,6 % auf 49,4 % — rund jede zweite Neurente (BSV, IV-Statistik 2025). Lange Krankentaggeldfälle sind die Strecke, die dorthin führt.

Zwischen den Konsultationen entsteht dabei heute keine Information über den funktionellen Verlauf — genau in der Zeit, in der sich entscheidet, ob ein Fall kurz bleibt oder chronifiziert. Wie eng ein Fall begleitet wird, hängt zudem stark von Kasse und Fallführung ab; manche Betroffene warten Monate auf eine Begleitung.

Das Problem in einem Satz

Gespräche, runde Tische, Arztberichte — aber keine fortlaufenden Funktionsdaten. Welcher Fall stabilisiert sich, welcher verschlechtert sich still: Diese Frage wird heute mit Erfahrung und Bauchgefühl beantwortet.

Wie die Daten laufen

Vier Schritte. Zwischen ihnen wechselt zweierlei die Hand: ein Code und eine Freigabe. Sonst nichts.

  1. 1
    Fallführung

    Zugangscode

    Die Fallführung übergibt einen Code — mehr nicht. Die Teilnahme ist freiwillig; eine Absage hat keine Folgen für den Anspruch.

    Sieht danach keine Messung.

  2. 2
    Versicherte Person

    Messung

    Aufmerksamkeitstest, Tagesstruktur & Erholung, zwei kurze Tagesfragen. Verglichen wird ausschliesslich mit der eigenen Ausgangslage.

    Rohdaten verlassen die Plattform nie.

  3. 3
    Versicherte Person entscheidet

    Bericht & Freigabe

    Sie sieht ihren Bericht zuerst und wählt, wer ihn ebenfalls erhält: behandelnde Ärztin oder Arzt, Care Management, beide oder niemand.

    Jederzeit widerrufbar, ohne Begründung.

  4. 4
    Versicherer

    Der Blick, den heute niemand hat

    Ihr eigenes Portfolio, erstmals mit Verlaufsdaten: wo Fälle kippen, wo Begleitung ansetzt, wann Eingliederung trägt — aggregiert über alle Fälle, mit Unterdrückungsschwellen.

    Keine Einzeldaten. Keine Rohdaten. Nichts an den Arbeitgeber.

Keine Auswertung in Echtzeit

Keine Auswertung in Echtzeit. Die versicherte Person erhält ihren Bericht wöchentlich; zwischen einem Messpunkt und seiner Auswertung vergehen bis zu acht Tage. Die Fallführung erhält den Verlauf verdichtet, nicht wöchentlich — bewusst. Dynergia ist kein Notfall- und kein Krisensystem.

Drei Grenzen

  • Rohdaten bleiben auf der Plattform.
  • Weitergabe nur nach Wahl der versicherten Person.
  • Keine Verwendung für Leistungsentscheide: Anspruchsprüfung, Risikoprüfung und Weitergabe an Arbeitgeber sind vertraglich ausgeschlossen.

Die Rolle der Fallführung

Die Fallführung sieht den Verlauf verdichtet, nicht Woche für Woche. Sie erhält den Bericht nicht automatisch: die versicherte Person entscheidet, ob eine Kopie an die Fallführung geht, und kann diese Freigabe jederzeit einzeln widerrufen.

Verdichteter RhythmusDer Verlauf erreicht die Fallführung in einem festen, verdichteten Rhythmus — monatlich oder anlassbezogen. Einzelne Wochen werden nie zum Gegenstand einer Freigabeentscheidung.
Hinweise statt AlarmeEin Hinweis sagt, dass für ein Dossier seit einer vollen Woche keine Daten mehr eingehen — nicht, wie es der Person geht. Er verweist nie auf einen Wert, einen Verlauf oder eine Veränderung im Bericht.
Kein Zugriff auf RohdatenDie Fallführung sieht den Bericht, den die versicherte Person freigegeben hat. Rohdaten verlassen die Plattform nicht.
Keine EinwilligungsdatenOb und was eine versicherte Person freigegeben oder widerrufen hat, ist für eine leistungsentscheidende Rolle nicht einsehbar.

Für die Fallführung selbst: was der Verlauf im Arbeitsalltag ändert, und was die Fallführung nie erhält — Für die Fallführung

Einführung

Zur Einführung gehört ein strukturiertes Onboarding für die Fallführung: wie ein Verlauf gelesen wird, wo seine Grenzen liegen und an welcher Stelle die ärztliche Freigabe steht. Die Grenzen des Instruments werden dabei ebenso vermittelt wie seine Anwendung.

Was Versicherer nicht erhalten

  • Keine individuellen Rohdaten. Der Versicherer erhält ausschliesslich den Wochenbericht, den die versicherte Person freigegeben hat.
  • Die versicherte Person entscheidet selbst, wer ihren Bericht erhält — und kann diese Freigabe jederzeit einzeln widerrufen. Ohne ihre Einwilligung erhält der Versicherer nichts.
  • Die Fallführung erhält den Verlauf in einem verdichteten Rhythmus, nicht wöchentlich — Einzelwochen werden nie zum Gegenstand einer Freigabeentscheidung.
  • Nichts an den Arbeitgeber.
  • Zweckbindung, vertraglich verankert: Falldaten dienen ausschliesslich der Fallbegleitung. Eine Verwendung für Leistungsentscheide, Prämien oder vertragliche Belange ist ausgeschlossen.

Diese Grenzen sind kein Zugeständnis, sondern Konstruktionsprinzip: Die Teilnahmebereitschaft der Versicherten — und damit der Nutzen für die Fallführung — hängt an genau dieser Vertrauensarchitektur.

Dynergia ist Entscheidungsunterstützung für die Fallführung, verankert in der Autorität der behandelnden Ärztin — es beurteilt keine Arbeitsfähigkeit und verordnet keine Behandlung.

Entwicklungsstand

Dynergia befindet sich in der Machbarkeitsphase. Wir bauen zuerst, was funktioniert, und belegen dann, was es leistet — in dieser Reihenfolge.

Für Fragen: info@dynergia.ch